Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Zusätzlich muss der Trainingsbetrieb in dem Sportverein von anerkannten Leiter*innen der Übungsarbeit (z. B. Übungsleiter*in C, Sportlehrer*innen, etc.) im Mindestumfang von 75 Übungsstunden durchgeführt werden.

Im Jahr 2020 kann jeder interessierte und antragsberechtigte Sportverein einen Antrag stellen.

Antragsverfahren 2020:

Eine Antragstellung ist ab dem 02.03.2020 möglich!

Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 04.06.2020. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Zugangsdaten, die Sie bereits für die Anmeldung in der „Vereinsverwaltung/Bestandserhebung“ benutzen.

Für weitere Informationen zum Förderverfahren verweisen wir an dieser Stelle gerne auf der Homepage des LSBs.

Bei Rückfragen oder technischen Problemen wenden Sie sich gerne per E-Mail oder unter 0203 7381-985 (Frau Klatt, Frau Lang, Frau Kröner).