Ausschreibung Fördermittel KOMM-AN NRW 2022 unter Vorbehalt bis zum 30.04.2022 verlängert!!!

Bürgerschaftliche Partizipation und ehrenamtliches Engagement tragen maßgeblich zur erfolgreichen Integration neu zugewanderter und geflüchteter Menschen in den Städten und Gemeinden des Kreises Wesel bei und unterstützen unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt in Vielfalt. 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen fördert durch das Programm KOMM-AN NRW seit 2016 die Integration, Selbsthilfe und Partizipation in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit. 

Für das laufende Förderjahr hat der Kreis Wesel über das Kommunale Integrationszentrum eine landesseitige Zuwendung in Höhe von 186.670,00 Euro zur bedarfsorientierten Unterstützung von Integrationsangeboten in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden beantragt. 

Die Fördermittel werden unter Vorbehalt der landesseitigen Zuwendung öffentlich ausgeschrieben. Antragsberechtigt sind kreisangehörige Kommunen sowie alle gemeinnützigen Träger, Einrichtungen, bürgerschaftliche Initiativen, Migrantenorganisationen und religiöse Gemeinden, die sich für eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, der Selbsthilfe und Partizipation im Bereich der Integration von geflüchteten und neuzugewanderten Menschen im Kreis Wesel einsetzen. 

Auch an Schulen angegliederte Angebote können gefördert werden. Schulen selbst sind als Landeseinrichtungen jedoch nicht antragsberechtigt. 
Anträge auf Förderung von Maßnahmen, die in Kooperation mit Schulen umgesetzt werden, können durch gemeinnützige Kooperationsakteure, u.a. durch den Schulträger, eingetragene Fördervereine, Träger der Ganztagsbetreuung und der Schulsozialarbeit, gestellt werden. 
Im Förderkontext sind Angebote an Schulen mit Sozialraum- bzw. Gemeinwesenbezug bzw. Angebote, welche auch Zielgruppen außerhalb der Schulgemeinschaft berücksichtigten, empfehlenswert. 

Alle interessierten kreisangehörigen Kommunen sowie gemeinnützige Initiativen, Vereine und Träger können bis spätestens 31.03.2022 (Posteingang) einen Antrag auf Förderung beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Wesel stellen. 

Herr Güner bittet um Beachtung, dass es sich bei dem genannten Datum um eine Ausschlussfrist handelt; danach eingehende Anträge können im Rahmen des Auswahl- und Bewilligungsverfahrens nicht mehr berücksichtigt werden. 

Aufgrund der aktuellen Lage hat das Kommunale Integrationszentrum Kreis Wesel beschlossen, die Antragsfrist für o.g. Zuwendungen zu verlängern. Anträge auf Zuwendungen können nun bis zum 30.04.2022 beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Wesel gestellt werden.   

 


Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage eines einstufigen Auswahlverfahrens bzgl. der Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der beantragten Maßnahmen auf Grundlage der anliegenden Informationen. 

Bitte verwenden Sie für eine Antragstellung das folgende Antragsformular für Durchführungsträger im Kreis Wesel: 
Antragsformular


Weitergehende Informationen zu dem Programm und den Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch über: 


https://www.kreis-wesel.de/de/themen/foerderprogramm-komm-an-nrw/ 
https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer-integration/foerderung-kommunen/komm 


Für Rückfragen steht Herr Güner gerne zur Verfügung. 
E-Mail: integration@kreis-wesel.de 
Tel.: 0281/207-4035