Reminder - Ordentliche Mitgliederversammlung des KSB Wesel e.V.

Liebe Mitgliedsvereine des KSB Wesel,

gemäß der Satzung des Kreissportbundes Wesel e.V., §10, Ziffer 3, laden wir Sie herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

 

Donnerstag, 19. Mai 2022 um 19.30 Uhr

Bürgerschützenhalle BSV Friedrichsfeld

Ullrichstr.42, 46485 Wesel

 

Für eine bessere Planbarkeit melden Sie bitte Ihre Delegierten bis zum 18. Mai auf unserer Homepage für die ordentliche Mitgliederversammlung an:

https://www.ksb-wesel.de/ksb/mitgliedschaft/anmeldung-zur-mitgliederversammlung-2022

 

Hinweis zum Einladungsverfahren:

Satzung § 10 Abs. 5 - Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt in Textform mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin durch den geschäftsführenden Vorstand. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem LSB schriftlich bekanntgegebene Postanschrift oder E-Mail-Adresse gerichtet ist*. Mit der Einberufung sind gleichzeitig die Tagesordnung und zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegende Anträge im Wortlaut bekannt zu geben.

Hinweis zum Stimmrecht:

Satzung § 10 Abs. 2 - Jedes Mitglied hat eine Grundstimme. Ordentliche Mitglieder haben darüber hinaus bei mehr als 1.000 Mitgliedern je weitere angefangene 1.000 Mitglieder eine weitere Stimme. Maßgebend ist das Ergebnis der Bestandserhebung des LSB für das der Mitgliederversammlung vorhergehende Jahr. Eine Organisation darf jedoch nicht mehr als ein Drittel der Delegierten stellen. Ein Delegierter kann bis zu drei Stimmen vertreten. Stimmübertragung auf andere Mitglieder ist nicht möglich, mit Ausnahme der Vertreter des Vorstandes und der SSV/GSV. Bei Beschlüssen zur Entlastung sind die Mitglieder des Vorstands nicht stimmberechtigt. Die Sportjugend im KSB Wesel entsendet drei Delegierte mit Stimmrecht. Die Stadt- und Gemeindesportverbände stellen jeweils einen Delegierten mit Stimmrecht.

Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes haben je eine Stimme.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig.

 

Tagesordnung zur MV am 19.5.2022

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Benennung des/ der Protokollführers/ Protokollführerin

2. Grußwort des stellv. Landrats Herr Günter Helbig

3. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung 01.07.2021

4. Rückblick 2021 

5. Bericht der Kassenprüfer 2021 

6. Entlastung 2021

7. Haushaltsplan 2022 

8. Wahl eines/r Kassenprüfers/in 

9. Satzungsänderung 

10. Sportstättenförderung / Sportstättenkataster 

11. Engagement im #Sportehrenamt (Ehrenamtsveranstaltungen) 

12. Anträge 

(§ 10 Abs. 6 Anträge zur Tagesordnung können von allen stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden. Die Anträge sind zu begründen und müssen dem geschäftsführenden Vorstand spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung unter Angabe des Vereinsnamens in Textform zugehen. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Alle vorliegenden Anträge werden den Mitgliedern spätestens eine Woche vor der Versammlung zugesandt.)

13. Verschiedenes 

(Bekanntmachungen/Fragen der Mitglieder sind zu begründen und müssen dem geschäftsführenden Vorstand spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung unter Angabe des Vereinsnamens in Textform zugehen. Verspätet eingegangene Vorschläge können nicht berücksichtigt werden. Alle vorliegenden Themen werden den Mitgliedern spätestens eine Woche vor der Versammlung zugesandt.)