Corona-Schutzverordnung seit 28.12.2021

Die neue Corona-Schutzverordnung NRW tritt am Dienstag (28.12.2021) in Kraft und bringt mit Blick auf die drohende Omikron-Welle einige Verschärfungen mit sich - auch für den Sport.

Grundsätzlich gilt im Hallensport nun die 2G-plus-Regel, also eine zusätzliche Testpflicht - vor jedem Spiel und Training für die Aktiven und bei den Spielen auch für die Zuschauer*innen. Die Verordnung soll bis mindestens 12. Januar 2022 gelten. 

Das Limit von 750 Personen (bei einer ausreichend großen Halle) gilt auch für den Amateursport. Während bei Sport im Freien weiter die 2G-Regel gilt, wird beim Indoorsport zusätzlich ein max. 24 Stunden alter Schnelltest benötigt.